Seit dem 01. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Nach der Einführung dieses sogenannten „Anordnungsmodells“ stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Auswahl, Ihre psychotherapeutische Begleitung zu finanzieren.
Ihre Grundversicherung übernimmt die Kosten der Psychotherapie, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Falls Sie sich für diese Variante der Finanzierung entscheiden, bitte ich Sie somit Folgendes in die erste Sitzung mitzubringen:
In der Vergangenheit leisteten Zusatzversicherungen einen Beitrag an die Therapiekosten für Psychotherapie. Nach der Einführung des Anordnungsmodell im Juli 2022 haben einige Zusatzversicherungen jedoch diese Leistung gestrichen, andere gewährten eine Übergangsfrist bis Ende 2022. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und wenn ja, welche Leistungen ab 2023 konkret noch übernommen werden.
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Ein Vorteil für Sie kann sein, dass Sie absolute Diskretion geniessen: Es gelangt keinerlei Information über die Behandlung an Dritte (z. B. Ärzte, Krankenkassen, Versicherungen). Folgende Tarife gelten für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler:
Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden zum bekannten Tarif verrechnet, falls keine rechtzeitige Absage erfolgt, was bedeutet mindestens 24 Stunden vor der Sitzung. Die Benachrichtigung kann per Telefon, Email oder SMS erfolgen. Versäumte Sitzungen werden - unabhängig von den Gründen - verrechnet.
Psychotherapeutische Praxis Marti
MSc Matthias Marti
Fachpsychologe für Psychotherapie FSP
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+41 78 743 20 20
m.marti@psycho-praxis-marti.ch
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